Eine Gemeinheit 44 Euro
Karton 300g
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Kartonhöhe: 75 cm
Kartonbreite: 50 cm
Gesamtauflage: 43 Stück
25 farbig, 11 weiss, 7 rot
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kampagnen der Organisation Attac keine politische Bildungsarbeit sind. Die höchsten deutschen Finanzrichter sagten, dass politische Bildung nicht eingesetzt werden darf, um die politische Willensbildung zu beeinflussen.
Daraufhin wurde Attac im Februar 2019 und Campact im Oktober 2019 die Gemeinnützigkeit entzogen.
Gemeinnützige Organisationen müssen nun befürchten, dass ihre Gemeinnützigkeit aberkannt wird – wenn sie sich zu Themen äußern, die von der Abgabenordnung nicht ausdrücklich als gemeinnützig definiert wurden und die nicht in ihrer Satzung stehen.
In Paragraf 52 der Abgabenordnung sind 25 Zwecke genannt, die gemeinnützig sind: darunter der Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz. Ausschließlich zu diesen Zwecken dürfen sich gemeinnützige Vereine dann auch politisch äußern – sofern dieser Zweck in ihrer Satzung steht.
Nicht gemeinnützig sind die Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten, der Einsatz für Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, für Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Diese gigantische Lücke war bisher nur zu verkraften, weil sich gemeinnützige Vereine auf die Förderung der Bildung berufen konnten, wenn sie zu diesen Themen arbeiten wollten. Doch damit haben die Richter des Bundesfinanzhofs jetzt Schluss gemacht.
Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ fordert, die Gemeinnützigkeit für Organisationen der Zivilgesellschaft zu sichern, die Beiträge zur politischen Willensbildung leisten.